FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG NACH DGUV 70

 Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit nach DGUV Vorschrift 70





Wer braucht eine UVV Prüfung?
UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Für welche Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70?
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt. Ob es sich dabei um einen fest zugewiesenen Firmenwagen oder ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugpool handelt ist nicht relevant.

Wie oft muss die UVV Prüfung von Fahrzeugen erfolgen?
Nach Paragraf 57 DGUV Vorschrift 70 sind Fahrzeuge also bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.



Unser Service für sie:

Gerne können wir ihre Fahrzeuge bis zu einem Zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bei ihnen vor Ort im Betrieb besichtigen und Sparen ihnen so Zeit und Geld.



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